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   LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 2-10 O 169/17   

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https://dejure.org/2018,18266
LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 2-10 O 169/17 (https://dejure.org/2018,18266)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.02.2018 - 2-10 O 169/17 (https://dejure.org/2018,18266)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 2-10 O 169/17 (https://dejure.org/2018,18266)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Solange der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbundenen Belastungen im Prospekt zutreffend dargestellt sind, sind die sich daraus ergebenden, Risiken allgemeiner Natur, Anlegern regelmäßig bekannt und damit nicht aufklärungsbedürftig (vgl. zu einem Immobilienfonds BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08).

    Eine Bank ist im Rahmen eines Beratungsvertrages grundsätzlich nicht verpflichtet, über die korrekte Prospektangabe hinaus von sich aus ungefragt über solche Kosten weiter aufzuklären, wenn sie den Prospekt so rechtzeitig dem Anleger übergeben hat, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08; BGH, Senatsurteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko) ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 6.7.1993, XI ZR 12/93).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Abzugrenzen sind diese von der Aufklärungspflicht über Innenprovisionen, unter denen nicht ausgewiesene Vertriebsprovisionen zu verstehen sind, die in Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Kaufobjekts versteckt enthalten sind (BGH, Urteil vom 27.09.2011, Az. XI ZR 182/10).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Wurde der Anleger von der Bank ordnungsgemäß mittels Übergabe eines fehlerfreien Prospekts aufgeklärt, nimmt er die Information jedoch nicht zur Kenntnis, geht das grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 26.2.1013, Az XI ZR 345/10).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Mit Urteil vom 24.4.2014 hat der BGH bestätigt, dass eine ordnungsgemäße Anlageberatung auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen kann, sofern das Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 24.4.2014, Az. III ZR 389/12).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Dies setzt voraus, dass der Prospekt eine vollständige und zutreffende Information über alle aufklärungsrelevanten Umstände enthält (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Eine Bank ist im Rahmen eines Beratungsvertrages grundsätzlich nicht verpflichtet, über die korrekte Prospektangabe hinaus von sich aus ungefragt über solche Kosten weiter aufzuklären, wenn sie den Prospekt so rechtzeitig dem Anleger übergeben hat, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08; BGH, Senatsurteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Einen rechtzeitig übergebenen Prospekt muss der Anleger im eigenen Interesse sorgfältig und eingehend studieren (BGH, Urteil vom 31.3.1992, Az XI ZR 70/91).
  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 367/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieses Produktes nicht erkennen (BGH, Urteil vom 16.10.2012, Az,. XI ZR 367/11).
  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Es genügt, wenn die IRR-Methode im Prospekt erläutert wurde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.03.2013 - 10 U 16/12; OLG Köln, Urteil vom 30.08.2012, Az. 18 U 79/11).
  • OLG München, 23.02.2017 - 21 U 2838/16

    Zurückweisung einer Berufung mangels Falschberatung und wegen fehlender

  • OLG Frankfurt, 15.03.2013 - 10 U 16/12

    Anlageberatung: Kriterien für die anlegergerechte Empfehlung von risikoreichen

  • OLG Hamburg, 22.12.2015 - 6 U 78/14
  • OLG Hamburg, 27.08.2021 - 13 Kap 17/19

    CONTI 158. Container Schifffahrts GmbH & Co. KG "CONTI Daphne":

    Auch das Landgericht Frankfurt habe nun im neueren Urteil vom 12.02.2018, Az. 2-10 O 169/17, entschieden, dass das im Rahmen von Schiffsgläubigerrechten geltend gemachte Risiko der Inanspruchnahme der Fondsgesellschaft durch Dritte, die ihre Ansprüche aus Vertragspflichtverletzungen von Vertragspartnern der Fondsgesellschaft herleiten, nicht aufklärungsbedürftig sei.
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